KFZ-Gutachter Winsen
Schäden im Bereich Wohnwagen und Reisemobil
Die Schwerpunkte der Ausübung meiner Sachverständigentätigkeit sind daher natürlich:
- Gutachten an Wohnwagen
- Gutachten an Reisemobilen
- Gutachten an Verkaufsfahrzeugen
- Kurzgutachten/Kostenvoranschlag an o.g. Fahrzeugen
Spezielle Fachkenntnisse bei den Fahrzeugen folgender Hersteller:
- Bürstner
- Carthago
- Fendt
- Globecar
- Hobby
- Laika
- LMC
Folgende Gutachten können erstellt werden:
Kurzgutachten/Kostenvoranschlag
Sollte die Schadenshöhe unter 750€ liegen (hier spricht man von einem Bagatellschaden) und sollte kein komplettes Schadensgutachten nötig sein, gibt es die Möglichkeit zur Erstellung eines Kurzgutachtens.
Dies besitzt, nicht wie ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstätte, eine deutlich höhere Aussagekraft. Es beinhaltet neben einer kompletten Reparaturkalkulation (Audatex), wichtige Beweissicherungsfotos und die kompletten Schaden- und Fahrzeugdaten.
In manchen Fällen verlangen die Versicherer auch nur Kostenvoranschläge für Kasko- oder Haftplichtschäden, auch hier ist ein Kurzgutachten anzuraten.
Die Kosten für ein Kurzgutachten, werden bei eindeutiger Schuldfrage/Sachlage, meist von den Versicherungsgesellschaften übernommen.
Die Kostenhöhe richtet sich nach Schadenshöhe.
Haftpflichtschaden-Gutachten
Im Haftplichtschadenfall unterliegt der Geschädigte keinerlei Weisungen des Schadenverursachers oder dessen Versicherung.
Der Geschädigte hat das Recht
- seinen Sachverständigen
- seine Werkstatt
- ggf. seinen Rechtsanwalt
selbst auszuwählen, der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten.
Leistungsumfang Haftpflichtschadengutachten
Ermittlung von:
- Höhe der kalkulierbaren Reparaturkosten
- der Reparaturdauer
- des Wiederbeschaffungswertes
- der Wiederbeschaffungsdauer
- der event. merkantilen Wertminderung
- der event. technischen Wertminderung
- des event. Restwertes
- der event. Wertverbesserung
- Besichtigung des Fahrzeuges vor Ort oder in Ihrer gewählten Werkstatt
- Erstellung einer ausführlichen Lichtbilderanlage
- Feststellung von Art und Umfang des Schadens